Gesetzliche Hinweise
Jugendschutz
Real Leaf Produkte sind pflanzliche Raucherzeugnisse und ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt.
Zwar fallen nikotinfreie pflanzliche Raucherzeugnisse nicht unmittelbar unter das Abgabeverbot des § 10 JuSchG, das sich auf Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse bezieht. Dennoch gilt: Wir verkaufen unsere Produkte grundsätzlich nicht an Minderjährige und erwarten das auch von unseren Händlern.
Als B2B-Partner bist du verpflichtet, bei der Abgabe an Endverbraucher verantwortungsvoll zu handeln:
- Stelle sicher, dass Real Leaf Produkte nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
- Führe im stationären Handel eine Altersverifikation durch, wenn Zweifel am Alter bestehen.
- Setze im Onlinehandel geeignete Altersprüfungsverfahren ein (z. B. Ident-Verfahren bei der Lieferung).
- Schule dein Verkaufspersonal im verantwortungsvollen Umgang mit Raucherzeugnissen.
Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
Einordnung unserer Produkte
Real Leaf Tabakersatz enthält keinen Tabak und kein Nikotin. Er besteht zu 100% aus pflanzlichen Inhaltsstoffen auf Kräuterbasis. Rechtlich handelt es sich um ein pflanzliches Raucherzeugnis im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabakerzG.
Das bedeutet: Real Leaf unterliegt zwar nicht den strengen Regelungen für Tabakerzeugnisse, aber den spezifischen Vorschriften für pflanzliche Raucherzeugnisse – insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung.
Kennzeichnungspflichten nach § 17 TabakerzG und § 30 TabakerzV
Pflanzliche Raucherzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen:
„Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit."
Dieser Warnhinweis muss gemäß § 30 TabakerzV:
- auf der äußeren Vorder- und Rückseite der Verpackung angebracht sein,
- jeweils mindestens 30% der jeweiligen Fläche einnehmen.
Alle Real Leaf Produkte erfüllen diese Anforderungen ab Werk. Als Händler bist du verpflichtet, die Produkte ausschließlich in der Originalverpackung mit intakten Warnhinweisen zu verkaufen. Ein Umpacken oder Entfernen der Kennzeichnung ist nicht zulässig.
Wichtige Klarstellung
Real Leaf Produkte sind:
- Kein Tabakerzeugnis – sie enthalten keinen Tabak.
- Kein nikotinhaltiges Erzeugnis – sie enthalten kein Nikotin.
- Kein Arzneimittel – sie sind nicht zur Raucherentwöhnung bestimmt und werden nicht als solches beworben.
- Kein Nahrungsergänzungsmittel – sie dienen nicht dem Verzehr.
- Ein pflanzliches Raucherzeugnis – bestehend aus Kräutern und Pflanzenteilen, das durch Verbrennung konsumiert wird.
Bitte achte in deiner eigenen Werbung und Produktkommunikation darauf, diese Abgrenzung korrekt darzustellen. Aussagen, die eine gesundheitsfördernde oder therapeutische Wirkung suggerieren, sind nicht zulässig.
Verpackungsgesetz (VerpackG) und LUCID-Register
Real Leaf ist als Erstinverkehrbringer von Verpackungen im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert und beteiligt sich ordnungsgemäß an einem dualen System. Damit erfüllen wir unsere Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG).
Hinweis für Händler:
Als Gewerbetreibender hast du unter Umständen eigene Pflichten nach dem VerpackG. Das betrifft vor allem Verpackungen, die du selbst erstmals in Umlauf bringst – etwa:
- Versandverpackungen (Kartons, Füllmaterial, Klebeband), wenn du Waren an Endverbraucher versendest,
- Serviceverpackungen (z. B. Tüten, die du im Laden zum Einpacken verwendest),
- Umverpackungen, die du selbst hinzufügst.
In diesen Fällen bist du selbst systembeteiligungspflichtig und musst dich im LUCID-Register registrieren. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot. Prüfe deine individuelle Situation – im Zweifelsfall hilft die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiter.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Sortiment von Real Leaf umfasst derzeit keine Elektro- oder Elektronikgeräte. Sollten wir künftig elektrisches Zubehör (z. B. elektrische Drehhilfen oder ähnliche Geräte) in unser Sortiment aufnehmen, werden wir:
- eine Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) vornehmen,
- die Rücknahmepflichten nach ElektroG erfüllen,
- sicherstellen, dass alle Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind.
Grundsätzlich gilt: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Altgeräte müssen über kommunale Sammelstellen oder die Rücknahmesysteme des Handels fachgerecht entsorgt werden.
Produktsicherheit (ProdSG)
Alle Produkte, die Real Leaf auf den Markt bringt, entsprechen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) in der geltenden Fassung. Das Gesetz wurde zuletzt durch die Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 aktualisiert.
Das bedeutet für dich als Händler:
- Alle Real Leaf Produkte sind sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet.
- Die erforderlichen Produktinformationen und Kennzeichnungen befinden sich auf der Verpackung.
- Als Händler bist du verpflichtet, dich davon zu überzeugen, dass die Kennzeichnung und Begleitdokumentation vorhanden ist, bevor du ein Produkt an Endverbraucher weitergibst.
- Solltest du Zweifel an der Sicherheit eines Produkts haben, darfst du es nicht bereitstellen und musst uns umgehend informieren.
Kontakt bei Fragen
Bei Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen oder deinen Pflichten als Händler erreichst du uns unter:
Real Leaf – Inhaber Philip Eckhardt
Grüner Brunnenweg 146
50827 Köln
E-Mail: b2b@real-leaf.de
Stand: Februar 2026